Egal, was die zulässige Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) und die StVO besagen: Eine Radfahrerin, die 37 km/h fährt, MUSS überholt werden. Da ist der Trieb dann wohl einfach zu groß.
Afrikanische Straße, #Berlin
- Musik: Summer (Luna Pan)
- Video: VN Video Editor
- Kamera: Gopro Hero9
- Bildbearbeitung: Bazaart
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Juni 2023